Zahnarztpraxis

Dr. Sandra Mertz

Behandlungskosten

Versicherungsträger

Gerne kümmere ich mich um Patienten aller Kassen, wenngleich ich auch keine "E-Card Ordination" bin und mit den Krankenversicherungsträgern nicht direkt verrechne. Egal ob Sie bei GKK, BVA, SVA, SVB, KFA, VAEB, einer Betriebskrankenkasse, privat- oder zusatzversichert sind, bemühe ich mich als Wahlärztin gerne um Ihr Anliegen.

Verrechnung

Die Behandlungskosten sind direkt am Ende des jeweiligen Termins vom Patienten selbst unmittelbar zu begleichen. Die Einreichung der Honorarnote bei Ihrer österreichischen Sozialversicherung und den Antrag auf Erstattung übernehme ich gerne für Sie. Je nach Krankenversicherungsträger bekommen Sie den von der Versicherung festgelegten Leistungsbetrag rückerstattet. Die Auszahlung des Rückerstattungsbetrags erfolgt durch die jeweilige Krankenkasse dann direkt auf Ihr Bankkonto.

Leistungsumfang Sozialversicherungsträger - Privatleistungen

✅ Leistungen mit Kassenzuschuss

  • Füllung
  • Zahnsteinentfernung
  • Wurzelbehandlung
  • abnehmbarer Zahnersatz
  • Professionelle Zahnreinigung (10-18 Jahre und bestimmte Versicherungen)
  • Röntgenbilder
  • Zahnentfernung
  • Kunststoffschienen
  • ...

💰 reine Privatleistungen

  • Inlays und Onlays
  • Bleaching / Professionelle Zahnaufhellung
  • Implantate
  • festsitzender Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken)
  • Sportschutz
  • Veneers
  • Ästhetische Leistungen
  • Zahnschmuck
  • ...

Zahlungsbedingungen

💳 Zahlungsarten

Ich akzeptiere folgende Zahlungsarten:

  • Bargeld
  • EC-Karte / Debitkarte
  • Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express, Diners Club, JCB, ...)
  • Google Pay, Apple Pay

📋 Kostenvoranschlag

Bei kostenintensiven Behandlungen erstelle ich nach eingehender Untersuchung und Diagnose einen Heilkostenplan. Dieser ist individuell und auf den jeweiligen Patienten persönlich abgestimmt.

Häufig gestellte Fragen zur Verrechnung

❓ Muss ich sofort nach der Behandlung zahlen?

Ja. Die Behandlungskosten sind direkt am Ende des jeweiligen Termins vom Patienten selbst unmittelbar zu begleichen. Die Einreichung der Honorarnote bei Ihrer österreichischen Sozialversicherung und den Antrag auf Erstattung übernehme ich gerne für Sie. Je nach Krankenversicherungsträger bekommen Sie den von der Versicherung festgelegten Leistungsbetrag rückerstattet. Die Auszahlung des Rückerstattungsbetrags erfolgt durch die jeweilige Krankenkasse dann direkt auf Ihr Bankkonto.

❓ Was wird meine Behandlung kosten?

Da kein Patient und kein Fall dem anderen gleicht, wären pauschale Angaben ähnlich einer Preisliste nicht seriös und werden von mir daher abgelehnt. Für eine genaue Diagnose und exakte Behandlungsplanung ist ein Praxisbesuch unumgänglich. Nach dem Motto "Viele Wege führen nach Rom" bespreche ich gerne mit Ihnen gemeinsam verschiedene Behandlungsvarianten und die entsprechenden Kosten dafür - natürlich ganz unverbindlich für Sie.

❓ Werden Kassenleistungen direkt mit der Krankenkasse verrechnet?

Nein. Da ich keine Vertragszahnarztpraxis bin, werden alle Leistungen direkt mit dem Patienten abgerechnet. Die bezahlte Honorarnote kann dann bei der Versicherung zur Kostenerstattung eingereicht werden.

❓ Wie hoch ist die Erstattung für Kassenleistungen?

Die Höhe der Erstattung kann nicht pauschal beziffert werden, da die Kosten je nach Leistung und individuellem Behandlungsumfang variieren und die Rückerstattung der Krankenkassen fix nach Leistungskatalog erfolgt.

❓ Können Kosten für die Behandlung vorher abgeklärt werden?

Ja, gerne erstelle ich Ihnen bei Bedarf einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.